Die Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn (wie auch die Zweiganstalt Dinslaken) ist gemäß ihrer Zuständigkeit in erster Linie eine Untersuchungshaftanstalt. Darüber hinaus sind kurze Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten und andere Arten der Freiheitsentziehung, wie zum Beispiel Ordnungshaft oder Erzwingungshaft, zu vollstrecken. Von daher ergibt sich ein hoher Durchlauf an Zu- und Abgängen, der organisatorisch von allen Dienststellen im Hause zu  bewältigen ist. Die Schwerpunkte sind angelegt in der Termin- und Fristenverwaltung sowie Prüfung der Zuständigkeit und der weiteren Verlegung der Inhaftierten in andere Justizvollzugseinrichtungen.

InnenansichtViele der hier einsitzenden Gefangenen werden durch die örtlichen Polizeibehörden zugeführt in der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn, bzw. in der Zweiganstalt Dinslaken erstmalig aufgenommen. Aufnahmeverwaltung und Krankenpflege sind daher in besonderem Maße gefordert.

Aber auch die Behandlung von Gefangenen, die zu Kurzstrafen verurteilt worden sind, ist nicht zu vernachlässigen: Demnach soll der oder die Gefangene gemäß Strafvollzugsgesetz fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Alle in der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn tätigen Bediensteten wirken mit, dieses Vollzugsziel auch kurzfristig zu erreichen.