Die Besuchsbereiche der Hauptanstalt in Duisburg-Hamborn und der Zweiganstalt in Dinslaken sind unterschiedlich in ihrer Barrierefreiheit:
Hauptanstalt Duisburg-Hamborn
In der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn ist der Besuchsbereich zum Teil behindertengerecht. Vor der Besucherpforte gibt es aber keine ausgewiesenen Behindertenparkplätze. Der Eingangsbereich ist ebenerdig, so dass gehbehinderte Besucher die Anstalt betreten können.
Zweiganstalt Dinslaken
Hier ist der Zugang nicht behindertengerecht. Es besteht dennoch die Möglichkeit über eine gesonderte Auffahrrampe in die Anstalt zu gelangen. Falls möglich, nehmen Sie bitte vorher telefonisch Kontakt auf unter der Rufnummer: 02064 4455-10.