Gefangenenbesuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bringen Sie ein gültiges und amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit zum Besuch. Andernfalls wird Ihnen der Zutritt zur Justizvollzugsanstalt verwehrt. Ein Führerschein, Aufenthaltstitel, Schüler-oder Studentenausweise gelten nicht als amtliches Ausweisdokument!
Im Besuchsraum besteht die Möglichkeit, Tabak und Zigaretten an Automaten zu kaufen. Zu diesem Zweck dürfen Sie 32,-€ mit in den Besuchsraum nehmen. Ein monatlicher Höchstbetrag von 64 Euro darf indes nicht überschritten werden. Der Automat ist in der Lage 5€, 10€ und 20€ in Scheinen sowie Kleingeld anzunehmen.
Sie haben die Möglichkeit ihren Angehörigen, sofern sie sich in Untersuchungshaft befinden, folgende Textilien in begrenzter Stückzahl beim Besuch mitzubringen:
Textilien zum Mitbringen | |
8 Paar Socken | 8 Unterhosen |
5 T-Shirts | 5 Achselshirts |
2 lange Hosen | 2 kurze Hosen |
1 Paar Schuhe | 1 Paar Sportschuhe |
2 Pullover | 1 Jacke |
2 Jogginganzüge (Komplett) | 1 Paar Badeschlappen |
2 Kopfbedeckungen | 1 Schal |
1 Handschuhe (Wolle) | 1 Sporthandschuhe (nicht gefüttert) |
1 Hemd | 1 Krawatte |
4 Handtücher | 1 Gürtel |
1 Gebetsteppich |
1 Einkaufstasche |
1 Regenjacke |
2 Bettwäsche / 2 Bettlaken |
Wichtig:
Untersuchungshäftlinge haben die Möglichkeit, private Kleidung sowie eigene Bettwäsche zu nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um diese aus hygienischen Gründen regelmäßig reinigen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Annahme und Nutzung privater Kleidung sowie Bettwäsche den geltenden Vorschriften der Justizvollzugsanstalt unterliegt.
Neue Kleidung wird nur gegen die alte/defekte Kleidung eingebracht/getauscht.